Akute Hilfe

Professionelle Hilfe

Eine Depression ist behandelbar. Welche Unterstützung passt, hängt von den Beschwerden, der persönlichen Lebenssituation und den eigenen Behandlungszielen ab. Möglich sind ambulante Termine, eine Behandlung in einer Tagesklinik oder ein stationärer Aufenthalt.

Hier erfahren Sie, wie sich die Behandlungsformen unterscheiden, welche Aufgaben Psychiatrie, Psychosomatik und psychosomatische Rehabilitation übernehmen und welche psychotherapeutischen Ansätze es gibt. Sie müssen sich vor einem ersten Gespräch noch nicht festlegen.

Welche Behandlungsform gibt es?

Ambulant, tagesklinisch und stationär beschreiben, wie die Behandlung in Ihren Alltag eingebunden ist. Welche Form geeignet ist, klären Sie gemeinsam mit den behandelnden Fachpersonen.

Ambulant

Sie leben zu Hause und nehmen vereinbarte Termine wahr, beispielsweise in einer psychotherapeutischen, psychiatrischen oder hausärztlichen Praxis. Die Behandlung kann aus Psychotherapie, ärztlicher Begleitung und gegebenenfalls Medikamenten bestehen.

Wie häufig Termine stattfinden und welche Unterstützung benötigt wird, richtet sich nach Ihrer Situation.

Tagesklinisch

Sie verbringen den Behandlungstag in einer Klinik und kehren anschließend nach Hause zurück. Die Behandlung findet üblicherweise an mehreren Tagen pro Woche statt und verbindet verschiedene therapeutische Angebote.

Wichtig ist, dass Sie die Zeit außerhalb der Klinik ausreichend sicher bewältigen können und die tägliche Anfahrt möglich ist.

Stationär

Sie bleiben während der Behandlung auch über Nacht in der Klinik. Ein Team verschiedener Berufsgruppen begleitet die Behandlung und bietet Unterstützung im Tagesverlauf.

Ein stationärer Aufenthalt kann sinnvoll oder notwendig sein, wenn eine intensive Behandlung, ein schützender Rahmen oder eine engmaschige Betreuung benötigt wird.

Die Behandlungsformen können einander ergänzen. Ein Klinikaufenthalt kann beispielsweise durch eine ambulante Behandlung vorbereitet oder anschließend weitergeführt werden. Bei unmittelbarer Gefahr beachten Sie bitte die Hinweise unter „Akute Hilfe“.

Ambulante Hilfe: erste Anlaufstellen

Hausärztliche Praxis

Hausärztinnen und Hausärzte können Ihre Beschwerden zunächst einordnen und mögliche körperliche Ursachen oder Begleiterkrankungen berücksichtigen. Bei Bedarf empfehlen sie eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Eine hausärztliche Praxis ist besonders dann eine geeignete erste Anlaufstelle, wenn auch körperliche Beschwerden bestehen oder Sie unsicher sind, welche Unterstützung Sie benötigen.

Psychotherapeutische Praxis

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde besprechen Sie Ihre Beschwerden und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten klären, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welche Unterstützung sinnvoll ist.

Die Sprechstunde dient der ersten Abklärung und Orientierung. Sie bedeutet noch nicht, dass in derselben Praxis unmittelbar ein längerfristiger Therapieplatz verfügbar ist.

Psychiatrische Praxis

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie beurteilen psychische Beschwerden aus medizinischer Sicht. Sie können bei Bedarf eine medikamentöse Behandlung einleiten und begleiten. Dabei berücksichtigen sie auch körperliche Erkrankungen und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.

Eine psychiatrische Behandlung kann eine Psychotherapie ergänzen. Welche Behandlung oder Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihren Beschwerden und Ihrer persönlichen Situation ab.

Termine vereinbaren und Praxen finden

Sie können direkt bei einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Praxis einen Termin anfragen. Gesetzlich Versicherte können sich zudem bei der Terminvermittlung über die 116 117 unterstützen lassen.

Für die Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist keine Überweisung erforderlich. Für einen Termin in einer psychiatrischen Praxis benötigen Sie über diesen Vermittlungsweg eine ärztliche Überweisung mit Vermittlungscode.

Praxen in Schleswig-Holstein finden Sie außerdem über die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein. Für die Suche nach psychotherapeutischen Praxen bietet auch therapie.de eine Übersicht.

Psychiatrie, Psychosomatik oder psychosomatische Reha?

Diese Begriffe beschreiben den fachlichen Schwerpunkt und den Auftrag einer Einrichtung. Sowohl psychiatrische als auch psychosomatische Kliniken behandeln Depressionen. Die Angebote überschneiden sich; entscheidend sind das konkrete Behandlungskonzept und Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Psychiatrische Krankenhausbehandlung

Psychiatrische Kliniken behandeln psychische Erkrankungen, wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreicht und eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Bei Depressionen kann das beispielsweise bei schweren Beschwerden, einer starken Einschränkung der Alltagsbewältigung oder akuter Suizidgefahr notwendig sein. Sie bieten auch einen geschützten Behandlungsrahmen, wenn eine engmaschige Betreuung erforderlich ist.

Die Behandlung verbindet ärztliche und psychotherapeutische Angebote mit spezialisierter Pflege und weiteren Therapien. Dazu gehören je nach Bedarf Medikamente, Einzel- und Gruppengespräche sowie beispielsweise Ergo- und Bewegungstherapie. Bei schweren oder schwer behandelbaren Depressionen können weitere Verfahren infrage kommen. Welche Angebote verfügbar sind, hängt von der Klinik ab.

Ziel ist, depressive Beschwerden zu lindern, Krisen zu bewältigen und die psychische Stabilität sowie die Alltagsfähigkeit zu verbessern. Die Behandlung kann stationär oder tagesklinisch erfolgen. Bei unmittelbarem Schutzbedarf ist in der Regel eine stationäre Versorgung erforderlich.

Psychosomatische Krankenhausbehandlung

Psychosomatische Kliniken bieten eine intensive psychotherapeutische Behandlung, wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreicht und eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Das kann beispielsweise bei schweren oder länger anhaltenden Depressionen sowie bei mehreren gleichzeitig bestehenden psychischen Erkrankungen der Fall sein. Ausgeprägte körperliche Beschwerden sind dafür keine Voraussetzung.

Im Mittelpunkt stehen das Verständnis und die Behandlung der Erkrankung. In Einzel- und Gruppenpsychotherapie werden unter anderem belastende Denk- und Verhaltensmuster, Beziehungserfahrungen und der Umgang mit Gefühlen bearbeitet. Körperliche Erkrankungen und die persönliche Lebenssituation werden dabei einbezogen. Ärztliche Begleitung, Medikamente sowie beispielsweise Bewegungs-, Ergo- oder Kreativtherapie ergänzen die Behandlung je nach Bedarf.

Ziel ist, depressive Beschwerden zu verringern, die psychische Stabilität zu verbessern und Veränderungen anzustoßen, die nach dem Klinikaufenthalt weitergeführt werden können. Die Behandlung kann stationär oder tagesklinisch erfolgen.

Psychosomatische Rehabilitation

Eine psychosomatische Reha behandelt psychische Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit. Insbesondere bei einer Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung steht das Ziel im Mittelpunkt, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und die Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen. Auch die Bewältigung des Alltags und die soziale Teilhabe werden berücksichtigt.

Psychotherapie, ärztliche Begleitung und weitere therapeutische Angebote helfen dabei, Beschwerden zu lindern und den Umgang mit Belastungen zu verbessern. Je nach Bedarf werden berufliche Anforderungen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und Möglichkeiten einer schrittweisen Wiedereingliederung einbezogen.

Eine Reha wird in der Regel beantragt und vom zuständigen Kostenträger geprüft. Sie kann stationär oder ganztägig ambulant stattfinden. Wenn eine Krankenhausbehandlung oder unmittelbarer Schutz in einer akuten Krise erforderlich ist, bietet eine Reha nicht den geeigneten Behandlungsrahmen.

Klinikangebote in Schleswig-Holstein

Die Karte bietet Ihnen einen Überblick über stationäre und tagesklinische Angebote zur Depressionsbehandlung für Erwachsene in Schleswig-Holstein. Dazu gehören psychiatrische und psychosomatische Kliniken sowie Einrichtungen der psychosomatischen Rehabilitation.

Depressionsbehandlung für Erwachsene in Schleswig-Holstein. Orte schematisch dargestellt; Linien zeigen die Zuordnung versetzter Punkte.

Kartengrundlage: NordNordWest / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; farblich und interaktiv bearbeitet. Die bearbeitete Kartengeometrie steht ebenfalls unter CC BY-SA 3.0.

Psychotherapieverfahren

In der ambulanten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es vier anerkannte Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte.

Die folgenden Reiter erläutern diese Verfahren. Zusätzlich stellen wir CBASP vor: einen spezialisierten psychotherapeutischen Ansatz für chronische Depressionen, der kein eigenständiges Richtlinienverfahren ist.

Sie müssen sich vor dem ersten Gespräch nicht auf ein Verfahren festlegen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde und in Probesitzungen können Sie gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten klären, welcher Ansatz zu Ihren Beschwerden, Zielen und Wünschen passt.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zum ersten Kontakt, zur psychotherapeutischen Sprechstunde und zu unterschiedlichen Behandlungsformen im Überblick.

Nein. Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann direkt bei einer psychotherapeutischen Praxis vereinbart werden. Gesetzlich Versicherte können sich bei der Terminsuche außerdem an den Patientenservice 116 117 wenden.

Nicht automatisch. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist zunächst ein Termin zur Einschätzung und Orientierung. Auch wenn eine Psychotherapie empfohlen wird, ist nicht immer unmittelbar ein längerfristiger Behandlungsplatz in derselben Praxis verfügbar.

Die Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Qualifikationen und Behandlungsmöglichkeiten:

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen mit psychotherapeutischen Methoden, etwa Gesprächen und gezielten Übungen. Sie verfügen über eine gesetzlich geregelte Qualifikation und eine staatliche Berufszulassung, die Approbation.

Psychiaterinnen und Psychiater sind Fachärztinnen und Fachärzte für psychische Erkrankungen. Sie können körperliche Zusammenhänge untersuchen, Medikamente verordnen und deren Wirkung begleiten. Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind auch psychotherapeutisch qualifiziert; ob sie eine regelmäßige Psychotherapie anbieten, hängt von der jeweiligen Praxis ab.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen aufgrund einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Diese Erlaubnis setzt keine mit der Approbation vergleichbare, gesetzlich geregelte psychotherapeutische Ausbildung voraus. Die Qualifikationen können deshalb sehr unterschiedlich sein. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten solcher Behandlungen nicht.

Bei Verdacht auf eine Depression sind eine ärztliche oder psychotherapeutische Praxis geeignete Anlaufstellen. Für eine reguläre Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist außerdem eine entsprechende Kassenzulassung erforderlich.

Es kann sinnvoll sein, mehrere Praxen anzufragen, sich nach Wartelisten oder Sprechstunden zu erkundigen und den Patientenservice 116 117 zu nutzen. Bleiben Sie nach Möglichkeit mit einer hausärztlichen oder psychiatrischen Praxis in Kontakt. Beratung und Selbsthilfe können zusätzlich unterstützen, ersetzen eine notwendige Behandlung jedoch nicht. Bei einer deutlichen Verschlechterung sollte erneut fachliche Hilfe gesucht werden. Bei unmittelbarer Gefahr gelten die Hinweise unter „Akute Hilfe“.

Besprechen Sie den Behandlungsbedarf möglichst mit Ihrer behandelnden Praxis. Für geplante Aufnahmen haben Kliniken unterschiedliche Anmeldeverfahren; häufig gehören Unterlagen und ein Vorgespräch dazu. Ob eine Einweisung oder weitere Nachweise benötigt werden, erfahren Sie bei der jeweiligen Einrichtung. Bei unmittelbarer Gefahr gelten die Hinweise unter „Akute Hilfe“.

Besprechen Sie zunächst mit Ihrer behandelnden Praxis, ob eine Rehabilitation sinnvoll ist. Für den Antrag werden medizinische Informationen benötigt. Der zuständige Kostenträger prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Leistung.
Unterstützung erhalten Sie beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder dem Sozialdienst einer behandelnden Klinik. Eine Reha muss nicht unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt folgen. 

Bitte beachten:

Die Wahl einer geeigneten Behandlung hängt unter anderem von Art und Schwere der Beschwerden, der persönlichen Lebenssituation, möglichen körperlichen Erkrankungen und den Wünschen der betroffenen Person ab. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und Beratung.

Fachlich geprüft von:

Dipl.-Psych. Jörg-Tobias Hof

Psychologischer Psychotherapeut